Fertig.
Abgenommen.
Bezahlt.
Ihr Auftraggeber wählt schon im Angebot, wie er zahlt: in 30 Tagen oder in Raten. Sie werden nach der Abnahme ausgezahlt.Ihr Auftraggeber wählt schon im Angebot, wie er zahlen möchte: in 30 Tagen in einer Summe oder in monatlichen Raten. Privatperson oder Unternehmen, beides geht. Sie arbeiten, die Abnahme wird erteilt, Sie stellen die Schlussrechnung. Danach zahlt unser Partner Sie aus. Ob Ihr Auftraggeber später pünktlich zahlt, ist dann nicht mehr Ihr Problem.
Ein Vorgang, von oben nach untenEin Vorgang, von links nach rechts
Angebot mit Zahlweg
Ihr Auftraggeber wählt: in 30 Tagen oder in Raten
Arbeit fertig, Abnahme angefordert
Sie melden die Fertigstellung im Vorgang
Abnahme erteilt am 14.08.
Die Abnahme löst die Auszahlung aus, sonst nichts
Unser Partner zahlt Sie aus
Ihr Auftraggeber zahlt danach an den Partner
Ihr Auftraggeber wählt
In 30 Tagen zahlen. Er bekommt nach der Abnahme 30 Tage Zeit und zahlt dann in einer Summe.
In Raten zahlen. Er zahlt in monatlichen Raten an unseren Bankpartner.
Beides für private und für gewerbliche Auftraggeber. Sie werden in beiden Fällen nach der Abnahme ausgezahlt, in voller Höhe.
- 01Schlussrechnungen von 100 bis 60.000 Euro
- 02Für private und für gewerbliche Auftraggeber
- 03Das Ausfallrisiko trägt unser Partner, nicht Ihr Betrieb
- 04Sie behalten Ihr Rechnungsprogramm
Ihr Auftraggeber wählt im Angebot, wie er zahlt: in 30 Tagen oder in Raten. Sie arbeiten, die Abnahme wird erteilt, Sie stellen die Schlussrechnung. Danach zahlt unser Partner Sie aus, Ihr Auftraggeber zahlt an den Partner. inpaze führt die drei zusammen und fasst kein Geld an.
Der Ablauf · Fünf Phasen
Die Abnahme ist der Auslöser. Bei privaten Auftraggebern kommt die Widerrufsfrist dazu.
- 01
Angebot
Sie legen den Vorgang aus Ihrem Angebot an. Ihr Auftraggeber wählt seinen Zahlweg, unser Partner prüft ihn. Hier fließt kein Geld.
- 02
Arbeit
Sie arbeiten. Bei privaten Auftraggebern läuft die Widerrufsfrist währenddessen ab und hält Sie nicht auf.
- 03
Abnahme
Sie melden die Fertigstellung und fordern die Abnahme mit Frist an. Sie wird erteilt oder gilt nach Fristablauf als erteilt.
- 04
Auszahlung
Sie stellen die Schlussrechnung, unser Partner zahlt Sie aus. Die Abnahme ist der Auslöser.
- 05
Zahlung
Ihr Auftraggeber zahlt an den Partner, in 30 Tagen oder in Raten. Zahlt er nicht, ist das Sache des Partners, nicht Ihre.
Wer was macht, welche Frist wann läuft und was bei Störfällen passiert: die sieben Schritte im Detail.
Die zwei Zahlwege Ihres Auftraggebers
In 30 Tagen zahlen
Ihr Auftraggeber bekommt nach der Abnahme 30 Tage Zeit und zahlt dann in einer Summe an unseren Partner. Der Partner kauft die Forderung an und trägt das Ausfallrisiko. Für private wie gewerbliche Auftraggeber.
Ihre Auszahlung nach der Abnahme, in voller Höhe
In Raten zahlen
Ihr Auftraggeber zahlt in monatlichen Raten an unseren Bankpartner. Die Bank prüft die Bonität und schließt den Vertrag mit ihm. Private Auftraggeber haben 14 Tage Widerrufsrecht, gewerbliche nicht.
Ihre Auszahlung nach der Abnahme, in voller Höhe
Häufige Fragen
Auch die unangenehmen.
Wo wir noch keine belastbare Antwort haben, sagen wir das. Alle Störfälle im Detail auf So funktioniert es.
01Was passiert, wenn mein Auftraggeber nicht zahlt. Hafte ich?
Nicht für seine Zahlungsfähigkeit. Er zahlt an unseren Partner, und der trägt das Ausfallrisiko. Sie haften wie immer für Leistung und Rechnung.Nicht für seine Zahlungsfähigkeit. Ihr Auftraggeber zahlt an unseren Partner, und der trägt das Ausfallrisiko. Sie haften weiter für das, wofür Sie immer haften: erbrachte Leistung, richtige Rechnung.
02Geht das auch, wenn mein Auftraggeber ein Unternehmen ist?
Ja. Beide Zahlwege gibt es für private und für gewerbliche Auftraggeber. Bei Unternehmen entfällt das 14-tägige Widerrufsrecht, dadurch geht es etwas schneller.Ja. Beide Zahlwege gibt es für private und für gewerbliche Auftraggeber, also auch für Hausverwaltungen, Vermieter, andere Betriebe oder Unternehmen. Der Ablauf ist derselbe. Ein Unterschied: Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur für Privatpersonen. Bei gewerblichen Auftraggebern entfällt es, dadurch kann die Auszahlung früher erfolgen.
03Was, wenn mein Auftraggeber die Abnahme verweigert?
Mit der Anforderung läuft eine Frist. Passiert nichts, gilt die Abnahme als erteilt. Ein behaupteter Mangel hält die Auszahlung an, auch wenn er sich nicht bestätigt.Mit der Anforderung läuft eine Frist. Passiert nichts, gilt die Abnahme als erteilt. Dazu gehört die unangenehme Seite: Ein Auftraggeber, der einen Mangel behauptet, hält die Auszahlung an, auch wenn die Behauptung am Ende nicht trägt. Das gilt ohne inpaze genauso.
04Was kostet es, und wer zahlt?
Für Ihren Betrieb ist es kostenlos. Keine Grundgebühr, keine Gebühr pro Rechnung, kein Mindestvolumen, keine Laufzeit. Ihr Auftraggeber trägt die Zinsen der Ratenzahlung.Für Ihren Betrieb ist die Nutzung kostenlos: keine Grundgebühr, keine Gebühr pro Rechnung, kein Mindestvolumen, keine Laufzeit. Vom Rechnungsbetrag geht nichts ab. Bezahlt werden wir über eine Provision unseres Bankpartners, die aus den Zinsen stammt, die Ihr Auftraggeber für seine Ratenzahlung an die Bank zahlt. Später kann eine kleine monatliche Gebühr für die Nutzung der Plattform dazukommen, sobald wir mehr Betriebe und belastbare Nutzungsdaten haben. Das kündigen wir vorher an.
05Können Sie Abschlagsrechnungen abwickeln?
Nein. inpaze kann nur Schlussrechnungen.Nein. inpaze kann nur Schlussrechnungen. Für lange Bauvorhaben, die von Abschlagsrechnungen leben, sind wir deshalb noch nicht das richtige Werkzeug.
06Gibt es euch in einem Jahr noch?
Junge GmbH aus Köln, zwei Gründer. Der Vertrag mit unserem Partner ist noch nicht unterschrieben. Auszahlungen laufen nicht über unsere Bilanz, Ihre ausgezahlte Rechnung bleibt unberührt.Junge GmbH aus Köln, zwei Gründer. Der Vertrag mit unserem Partner ist noch nicht unterschrieben. Die Auszahlungen laufen nicht über unsere Bilanz: Machen wir zu, ist Ihre bereits ausgezahlte Rechnung davon nicht betroffen.
Zwei Möglichkeiten, jetzt anzufangen.
Tragen Sie Ihre Absichtserklärung ein, unverbindlich, in zwei Minuten. Oder stellen Sie uns erst Ihre Fragen zum Ablauf, ohne etwas zu unterschreiben.